Das Internet Protokoll IPv4 besitzt 2 hoch 32 Adressen. Das sind sage und schreibe 4.294.967.296 Adressen. Die IP Adresse ist vergleichbar mit einer Hausnummer, die jedem Internetnutzer von seinem Provider zugewiesen wird. Anhand dieser Nummer, der Uhrzeit und des Datums sind alle an das Internet angebundene Geräte eindeutig identifizierbar. Ob und inwiefern Sie eine IP-Adresse zurückverfolgen können, erfahren Sie in dieser Anleitung.
Die IP-Adresse ermitteln
Es gibt gute Gründe, die IP-Adresse von Unbekannten im Internet zu verfolgen: Wenn jemand online Beleidigungen äußert oder geschäftsschädigende Behauptungen verbreitet, tut er dies selten unter seinem Klarnamen. Die IP-Adresse ist häufig der einzige Anhaltspunkt, den Verursacher zu identifizieren. Generell lassen sich IP-Adressen zurückverfolgen.
So geht’s
Bevor Sie eine IP Adresse orten können, müssen Sie diese erst einmal haben.
Haben Sie eine Beleidigung per Mail erhalten, finden Sie die IP des Absenders im Mailheader. Um an die Daten zu kommen, müssen Sie den Quelltext der betreffenden Nachricht öffnen (Befehl Strg + U bei Windows). Aus dem Header können Sie Informationen zu Empfänger, Absender sowie der IP-Adresse des Absenders herauslesen. Suchen Sie nach „permitted sender“, um die IP-Adresse zu finden.
Bei Verunglimpfungen beispielsweise auf Videoplattformen, bei Social Media oder in Foren wird es schwieriger, an die Adresse zu kommen. In dem Fall besteht noch die Möglichkeit, den Rechtsweg zu beschreiten. Bei begründetem Verdacht auf eine Straftat, z. B. Stalking, kann eine staatliche Behörde, zum Beispiel die Polizei oder Staatsanwaltschaft, die IP-Adresse mit Hilfe des Providers den Verursacher lokalisieren. Für die Herausgabe der Daten ist ein richterlicher Beschluss notwendig.
IP-Adresse lokalisieren: Zu welchem Standort gehört eine IP?
Mit einer IP-Adresse sind Sie schon einen Schritt weiter. Sie können den Standort mit einem Internetdienst grob lokalisieren.
Eine IP orten mit „Geolocation“
Sogenannte IP-Datenbanken liefern zu jeder IP einen Standort. Je nach Datenbank bekommen Sie unterschiedliche Informationen: Land, Region oder Bundesstaat, Stadt, Breite, Länge, Postleitzahl, Zeitzone und Provider. Straßennamen oder gar Hausnummern sind ausgeschlossen.
Probleme bei der IP-Lokalisierung – rechtlich und technisch
Verschleiert der Internetnutzer seine Identität mit einem Tor-Netzwerk, Cloudanbieter oder VPN-Router, ist die korrekte Ortung ausgeschlossen. Anonymisierungsdienste wie VPN-Anbieter erlauben dem Nutzer, seine IP-Adresse nach Belieben zu ändern. Das macht die Verfolgung und Identifizierung unmöglich. Besonders wenn keine Verbindungsdaten gespeichert werden, ist auch der rechtliche Weg nicht durchführbar.
Provider dürfen Kontaktdaten ihrer Kunden nicht ohne weiteres herausgeben. Ermittlungsbehörden erhalten nur mit richterlicher Verfügung Auskunft über den Anschlussinhaber.
Begeht jemand eine Tat beim Surfen in einem öffentliche WLAN oder nutzt dafür den firmeneigenen Internetzugang, ist es schwierig, einen belastbaren Zusammenhang zwischen Person und Handlung herzustellen.
Gesetzlich sind Internetprovider nur dazu veranlasst, die Standortdaten für 4 Wochen und die Kommunikations- und Verbindungsdaten bis zu zehn Wochen vorsorglich zu speichern. Die sogenannte Vorratsdatenspeicherung, die zu mehr Sicherheit führen soll, ist bis dato nicht rechtskräftig. Liegt eine mutmaßliche Straftat also länger als 10 Wochen zurück, ist die Lokalisierung aussichtslos.
Problematisch sind IP-Adressen aus dem nicht-europäischen Land. Andere Länder sind nicht zur Herausgabe von Daten an deutsche Behörden verpflichtet.
Sie sehen, öffentliche IP-Adressen lassen keine Rückschlüsse auf personenbezogene Daten zu. Nur Strafverfolgungsbehörden haben können die konkreten Informationen von Providern erfragen, aber selbst das ist nicht immer möglich.