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Gibt es bald die „Hacker-Behörde“ der Bundesregierung?

Die Bundesregierung möchte ein Gesetz rund um die ZITiS (Zentrale Stelle für Informationstechnik im Sicherheitsbereich) verabschieden und damit ihre Befugnisse ausweiten. Aber was ist die ZITiS und welche Auswirkungen hat dies?

Was ist die ZITiS?

Die ZITiS entwickelt und kauft Überwachungstechnik wie beispielsweise Hochleistungsrechner und Staatstrojaner für Geheimdienste und die Polizei. Im April 2017 wurde die Zentrale Stelle für Informationstechnik im Sicherheitsbereich errichtet. Die Bundesanstalt ist nicht rechtsfähig und hat die Aufgabe, Bundesbehörden mit Sicherheitsaufgaben hinsichtlich informationstechnischer Fähigkeiten zu beraten und zu unterstützen. Umgangssprachlich wird auch von Deutschlands „Hacker-Behörde“ gesprochen. Insgesamt hat die sogenannte „Cyber-Behörde 4.0“ 346 Planstellen, von denen 300 besetzt sind.

Welche ZITiS-Gesetze gibt es?

Bis dato existieren keine speziellen ZITiS-Gesetze, weder der Bundestag noch die Bundesregierung haben die Gründung der Behörde in München beschlossen. Die alleinige Rechtsgrundlage ist ein Erlass des Bundesinnenministeriums unter Führung des ehemaligen Ministers Thomas Maizière. Im Koalitionsvertrag hat die Ampel beschlossen, nun gesetzliche Grundlagen für die ZITiS zu schaffen. Das Innenministerium hat bereits Eckpunkte für ein ZITiS-Gesetz erarbeitet.  

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Das neue ZITiS-Gesetz: Ausweitung der Aufgaben und Befugnisse

Das neue ZITiS-Gesetz verfolgt das Ziel, sich am besagten Erlass zu orientieren, um die Eckpunkte den Errichtungserlass als Basis für das weitere Gesetzesvorhaben zu nehmen und die Hacker-Behörde gesetzlich zu legitimieren. Die Ampel-Koalition soll somit absegnen, was der ehemalige Innenminister bereits im Jahr 2017 beschlossen hat.

Welche Aufgaben übernimmt die ZITiS?

Die ZITiS sollen sich daran orientieren, was die Geheimdienste und Polizei zur Erfüllung ihrer Aufgaben benötigten. Bis jetzt gehört zu den zentralen Aufgabenbereichen der ZITiS beispielsweise:

  • Kryptoanalyse
  • Forensik
  • Telekommunikationsüberwachung
  • Big-Data-Analyse

Für die Zukunft werden weitere Aufgaben ergänzt, wie die Bereitstellung und Betreibung von „IT-Diensten“, das Hosting für die Polizei und Geheimdienste. Aktuell arbeitet die ZITiS insbesondere für die Bundespolizei, das Bundesamt für Verfassungsschutz sowie das Bundeskriminalamt. Diese Behörden werden als „Bedarfsträger“ bezeichnet und sitzen im Beirat der ZITiS. Das Innenministerium will prüfen, ob auch das Zollkriminalalt, der Militärische Abschirmdienst und der Bundesnachrichtendienst als Bedarfsträger aufgenommen werden. Diese sind bis dato lediglich Gast im Beirat.

Führt die ZITiS Überwachungsmaßnahmen durch?

Bis jetzt betont die ZITiS vehement, dass sie die Technik lediglich zur Verfügung stellt und selbst keine Überwachungsmaßnahmen durchführt. Zukünftig sollen probeweise entsprechende Maßnahmen angewendet werden. Dafür soll die ZITiS eine spezielle Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten erhalten. Infolgedessen befürchten immer mehr Menschen, dass ein Gesetz über die ZITiS als Abhörzentrale des Bundes genutzt wird.

Wie sieht es mit Geheimhaltung und Sicherheitslücken aus?

Was allerdings nicht in den Eckpunkten stand, war eine diesbezügliche Verpflichtung, dass die ZITiS dem BSI (Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik) alle Sicherheitslücken melden muss, damit diese auch geschlossen werden können.

Die Ampel hat sich im Koalitionsvertrag dazu verpflichtet, eine schnellstmögliche Schließung der Sicherheitslücken zu fördern und keine Sicherheitslücken offenzuhalten. Die Innenministerin Nancy Faeser will jedoch Sicherheitslücken geheim halten und nutzen, was einen Verstoß gegen den Koalitionsvertrag darstellen würde.

Im Koalitionsvertrag hat die aktuelle Bundesregierung zudem festgelegt, dass die vollständige Kontrolle der ZITiS durch die zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörden und Parlamente gewährleistet wird. Auch der Haushaltsausschuss des Bundestages fordert in dem Beschluss, dass die Eckpunkte vor allem eine Kontrolle der ZITiS durch das BfDl (Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit) und den Deutschen Bundestag enthalten müssen. Diese Kontrolle soll als Datenschutzaufsicht verstanden werden.

Dem Entwurf zufolge hat das Innenministerium den Innenausschuss einmal jährlich über die Aufgaben und Tätigkeit der ZITiS in Kenntnis zu setzen. Zudem wird betont, dass die DSGVO (Datenschutz-Grundverordnung) und der Bundesdatenschutz auch für die ZITiS gelten, insoweit existieren keine Sonderregeln.

Kritik an der „Kontrolle“

Die Obfrau der Linksfraktion Martina Renner kritisiert, dass der Innenausschuss sich bereits jetzt über die Arbeit der ZITiS unterrichten lassen könnte. Stattdessen bleiben aber sowohl der Tätigkeitsbereich als auch das Arbeitsprogramm unter Verschluss. Die Politikerin fordert, die Erkenntnisse dem Parlament zugänglich zu machen – mehr Transparenz im Umgang mit der ZITiS.

Wie geht es weiter mit dem ZITiS-Gesetz?

Die Eckpunkte des neuen Gesetzes wurden bereits innerhalb der Bundesregierung abgestimmt, sodass nun ein Gesetzentwurf entwickelt wird. Bis Ende März 2023 soll ein Referentenentwurf fertiggestellt sein.

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