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Speicherung von IP-Adressen – Die zypriotische Polizei unterstützt die Entscheidung des obersten Gerichts

Das Urteil des Obersten Gerichtshofs erlaubt die Speicherung der IP-Adressen von Internetnutzern für die Ermittlung und Verfolgung von Internetkriminalität. Diese Entscheidung wurde auch von der Polizei in Zypern begrüßt. Man sieht die Ermächtigung als starke Waffe in den Händen der Ermittler, um der wachsenden Gefahr durch Cyber-Kriminalität Einhalt zu gebieten.

Der Oberste Gerichtshof bestätigt die rechtmäßige Speicherung von IP-Adressen.

Das oberste Gericht lehnte die Petition einer Person ab, die verdächtigt wurde, Kinderpornografie zu nutzen. Dieser hatte sich in einem Gerichtsverfahren gegen die wahllose Speicherung von IP-Adressen gewendet. Zudem zielte sie darauf ab, eine gerichtliche Anordnung zum Zugriff auf die gespeicherten IP-Adressen aufzuheben. Stattdessen schlug sich das oberste Gericht auf die Seite der Generalstaatsanwaltschaft, welche sich auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs berief: Demzufolge sei die allgemeine und wahllose Speicherung der IP-Adressen aller Internetnutzer rechtmäßig.

IP-Adresse als wirksames Ermittlungsmittel

Die IP-Adresse ist das einzige Ermittlungsmittel, das es ermöglicht, einen Täter zu identifizieren, der über das Internet eine schwere Straftat begangen hat. Das Urteil ist von hoher Relevanz, da das Plenum des Obersten Gerichtshofs Ende Oktober 2021 die Vorratsdatenspeicherung durch die Provider noch für illegal erklärt hatte. Mit einer knappen Mehrheit von sieben zu sechs Stimmen hatte das Berufungsgericht bestimmte Artikel des Gesetzes über die Vorratsspeicherung von Telekommunikationsdaten zur Ermittlung von schweren Straftaten, das Telekommunikationsanbieter zur Vorratsspeicherung der Telekommunikationsdaten aller Nutzer verpflichtete, als EU-rechtswidrig eingestuft.

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